Auftraggeber verlangen ein hohes Maß an Sicherheit, wenn es um die Auftragsvergabe im Handwerk und Baugewerbe geht. Aufgrund des konservativen Verhaltens von Banken und Kreditinstituten im Rahmen von Bürgschaften und der bereitgestellten Gesamt-Kreditlinie des Unternehmens, rückt die Bürgschaftsversicherung immer weiter in den Vordergrund. Die klassischen Bankbürgschaftslinien werden zunehmend enger (Stichwort Basel II) und somit schwinden Kreditrahmen und wichtige Wettbewerbsfaktoren. Zudem lassen sich Banken die Avalkredite recht teuer bezahlen. Anders sieht es jedoch mit der Bürgschaftsversicherung aus – hier sparen Sie Geld, schaffen Liquidität und erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Kurz und bündig, die Vorteile einer Bürgschaft über eine Bürgschaftsversicherung:
VHV Bürgschaftsversicherung START | VHV Bürgschaftsversicherung Standard | VHV Bürgschaftsversicherung Spezial | |
---|---|---|---|
Ausführungsbürgschaft | ja | ja | ja |
Mängelansprüche Bürgschaft | ja | ja | ja |
Vertragserfüllungsbürgschaft | ja | ja | ja |
Bietungsbürgschaft | nein | nein | ja |
Anzahlung- o. Vorauszahlungsbürgschaft | nein | nein | ja |
Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB | nein | nein | ja |
Die VHV Bürgschaftsversicherung mit Sitz in Hannover ist ein erfahrener, zuverlässiger und günstiger Partner für Bürgschaftsversicherungen bzw. Kautionsversicherungen. Es werden ingesamt drei Produkte mit unterschiedlichen Bürgschaftsrahmen für flexible und maßgeschneiderte Bürgschaften angeboten: Die VHV Bürgschaftsversicherung START, VHV Bürgschaftsversicherung Standard und die VHV Kaution Spezial. Alle Bürgschaftsversicherungen richten sich an gewerkausführende Unternehmen der Baubranche. Zu den Zielgruppen zählen Unternehmen des Bauhaupt- u. Baunebengewerbes.
Die Höhe des gesamten Bürgschaftsrahmens orientiert sich an der höchsten Einzelbürgschaft.
Beispiel Bürgschaftsversicherung Standard:
Es werden eine Ausführungsbürgschaft in Höhe von 30.000 EUR und zwei Mängelansprüche Bürgschaften in Höhe von jeweils 15.000 EUR benötigt. Gemäß der Tarifbestimmungen muss ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von 100.000 EUR gewählt werden, da die Einzelbürgschaft nicht mehr als 30.000 EUR des Gesamt-Bürgschaftsrahmens betragen darf. Die zwei Mängelansprüche Bürgschaften werden aus den verbleibenden 70.000 EUR des Bürgschaftsrahmens bedient. Der Restbetrag des Bürgschaftsrahmens (40.000 EUR) kann für weitere Bürgschaften in freier Stückelung (max. 30.000 EUR die Einzelbürgschaft) verwendet werden.
Eingehende Informationen zum den Produkten, deren Möglichkeiten und den Kosten erhalten Sie über die jeweiligen Produktbeschreibungen:
Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen und Prospekte zu den hier angebotenen Bürgschaftsversicherungen.
Die Ausführungsbürgschaft sichert die vertraglichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers / Auftragnehmers für die Ausführungsphase bis zur Abnahme der Bauleistung ab (in der Regel 5 –10 % der Auftragssumme).
Die Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers innerhalb der Gewährleistungsfrist. Die Höhe des Sicherheitseinbehaltes, der mit der Bürgschaft abgelöst wird, beträgt in der Regel 3 – 5 % der Bausumme. Die Gewährleistungsfrist wird im Bauvertrag geregelt.
Im Rahmen eines Auftrages haftet der Versicherungsnehmer für die vertragsgemäße Erfüllung bzw. ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistung in der Regel in einem Umfang von 5 bis 10 % der Bausumme. Die Vertragserfüllungsbürgschaft umfasst die Ausführungsphase und die Gewährleistungsfrist.
Bei der Bietungsbürgschaft steht der Versicherer dafür ein, dass der Versicherungsnehmer während der Dauer der Ausschreibung sein Angebot nicht zurückzieht und für den Fall des Zuschlags innerhalb einer bestimmten Frist die Vertragserfüllungsbürgschaft beibringt.
Die Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft dient zur Absicherung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben. Sie schützt den Auftraggeber vor der Insolvenz des Auftragnehmers (Versicherungsnehmer). Anzahlungsbürgschaften sind vor allem im Maschinen- und Anlagenbau üblich, da hier sehr hohe Kosten für die Anschaffung von Material entstehen, sichert sich der Auftragnehmer durch eine Vorauszahlung ab.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ermöglicht Bauhandwerkern sich gegen Forderungsausfälle oder Insolvenz ihrer Auftraggeber (Versicherungsnehmer) zu schützen.
Bitte beachten: Die Bietungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft / Vorauszahlungsbürgschaft und Bauhandwerkersicherungsbürgschaft sind ausschließlich uber die VHV Bürgschaftsversicherung Spezial erhältlich!
Diese Grafik stellt Ihnen die vertraglichen Beziehungen dar. Ihr Auftraggeber verlangt Sicherheiten. Sie verfügen über einen Bürgschaftsrahmen der Ihnen über die VHV Bürgschaftsversicherung bereitgestellt wurde. Die Bürgschaftsversicherung übernimmt diese Sicherheiten für ein festgelegtes Entgelt. Ihr Auftraggeber erhält im Gegenzug vom Versicherer eine Bürgschaftsurkunde.
Die folgende Grafik stellt die gängigsten Bürgschaftsarten auf einem Zeitstrahl dar.
Bürgschaftslinien über 1.000.000 EUR im Tarif VHV Kaution Standard:
Bürgschaftslinien über 500.000 EUR im Tarif VHV Kaution Spezial:
Erfolgte die Neugründung innerhalb der letzten 12 Monate, so werden folgende Unterlagen benötigt:
Einen Antrag auf VHV Bürgschaftsversicherung kann von folgenden Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes gestellt werden:
Abdichtungsbetrieb | Bautenschutzbetrieb | Klinkerverkleidungsbau |
Akustikbau | Industrieanstrichbetrieb | Konstruktionsmechaniker (Bauschlosserei) |
Innenausbau | Betonbau | Kunstschlosser (Bauschlosserei) |
Sanitärinstallationsbetrieb | Betonstahlamierungsbetrieb | Kunstverglasungsbetrieb |
Heizungsinstallationsbetrieb | Blitzschutzanlagenbauer | Landschaftsbau |
Klimatechinkinstallationsbetrieb | Bodenleger | Lüftungsinstallationsbetrieb |
Anstreicher | Estrichleger | Markisenbaubetrieb |
Malerbetrieb | Fliesenleger | Maurer |
Anlagenmechaniker (Bau) | Parkettleger | Messe- und Ausstellungsbau |
Antennenbaubetrieb | Brunnenbaubetrieb | Möbelschreinerei |
Elektroinstallationsbetrieb | Dachdeckerbetrieb | Möbeltischlerei |
Asphaltierungsbetrieb | Dekorateur | Mosaiklegerbetrieb |
Straßenbaubetrieb | Raumausstatter | Pfahlgründungsbaubetrieb |
Aufzugsbaubetrieb | Drechslerei | Pflasterungsbetrieb |
Bauschlosserei | Einreißarbeiten | Polstereibetrieb |
Ausstellungsbaubetrieb | Eisenbiegebetrieb | Putzbetrieb (Bau) |
Messebau | Flechtereibetrieb (Bau) | Tankreinigungsbetrieb |
Backofenbaubetrieb | Stahlamierungsbetrieb | Rolladenbaubetrieb |
Ofenbaubetrieb | Erdbewegungsbetrieb | Schallschutz-Isolierbetrieb |
Baggerbetrieb | Elektroinstallationsbetrieb (auch Photovoltaik) | Schalungsbetrieb |
Bau- und Kunstglasbetrieb | Fahrbahnmarkierungsbetrieb | Schlosserei |
Glasereibetrieb | Fassadenbau | Schornsteinbaubetrieb |
Baubetrieb | Fenster- und Türeinbaubetrieb | Schreinereibetrieb |
Baggerbetrieb | Fernmeldebaubetrieb | Schweißbetrieb |
Betonbohrbetrieb | Feuchtigkeitsabdichtungsbetrieb | Spenglereibetrieb |
Hochbau | Flaschner | Stahlbau |
Hoch- und Tiefbau | Fugbetrieb | Steinmetzbetrieb |
Rohrleitungsbaubetrieb | Fußbodenleger | Steinsetzer |
Kanalisationsbaubetrieb | Gartengestaltung | Tankanlagenbaubetrieb |
Spezialtiefbaubetrieb | Gasinstallationsbetrieb | Tapezierer |
Tiefbaubetrieb | Gerüstbau | Teppichbodenverleger |
Straßenbau | Gipser | Treppenbau |
Ingenieurbau | Stukkateurbetrieb | Tribünenbau |
Wasserbau | Glaserei | Tunnelbau |
Brückenbau | Gleisbau | Türeinbau |
Baugrubenverankerungsbetrieb | Hallenbau (Stahlbau) | Wärmeschutzbau |
Bauklempnerei | Herdsetzer | Wasserinstallationsbetrieb |
Bausanierung | Isolierbetrieb | Zaunbau |
Betonsanierungsbetrieb | Kachelofenbau | Zentralheizungsbau |
Bauschreinerei | Kaminbau | Zimmerei |
Rufen Sie uns einfach an (02203/9888701) oder kontaktieren Sie uns via E-Mail. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.