VHV Kautionsversicherung Start VHV Kautionsversicherung Standard VHV Kautionsversicherung Spezial

Bürgschaftsversicherungen für das Baugewerbe, Baunebengewerbe und Handwerk

Auftraggeber verlangen ein hohes Maß an Sicherheit, wenn es um die Auftragsvergabe im Handwerk und Baugewerbe geht. Aufgrund des konservativen Verhaltens von Banken und Kreditinstituten im Rahmen von Bürgschaften und der bereitgestellten Gesamt-Kreditlinie des Unternehmens, rückt die Bürgschaftsversicherung immer weiter in den Vordergrund. Die klassischen Bankbürgschaftslinien werden zunehmend enger (Stichwort Basel II) und somit schwinden Kreditrahmen und wichtige Wettbewerbsfaktoren. Zudem lassen sich Banken die Avalkredite recht teuer bezahlen. Anders sieht es jedoch mit der Bürgschaftsversicherung aus – hier sparen Sie Geld, schaffen Liquidität und erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Die Vorteile einer Bürgschaftsversicherung für Gewerbebetriebe

Kurz und bündig, die Vorteile einer Bürgschaft über eine Bürgschaftsversicherung:

Die Bürgschaftsversicherungen der VHV

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VHV Bürgschaftsversicherung Start

  • Überjährige Bürgschaftslinie 5.000 € bis 25.000 €
  • Maximale Einzelbürgschaft 5.000 € bis 10.000 €
  • Ausführungsbürgschaft
  • Mängelansprüche
  • Vertragserfüllung inkl. § 650m BGB (FoSiG = Forderungssicherungsgesetz)
  • Jederzeitige Vertragsänderung in VHV Kaution Standard oder VHV Kaution Spezial möglich
Rechner und Antrag VHV Kaution Start
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VHV Bürgschaftsversicherung Standard

  • Überjährige Bürgschaftslinie 10.000 € bis 2.500.000 €
  • Maximale Einzelbürgschaft 10.000 € bis 250.000 €
  • Ausführungsbürgschaft
  • Mängelansprüche
  • Vertragserfüllung inkl. § 650m BGB (FoSiG)
  • Halber Jahresbeitrag für die ab dem 01.07. eines Kalenderjahres eingereichte Neuanträge
  • Jederzeit auf Tarif Spezial erweiterbar
  • Vereinfachte Risikoprüfung bis 1.000.000 € Bürgschaftslinie
Rechner und Antrag VHV Kaution Standard
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VHV Bürgschaftsversicherung Spezial

  • Überjährige Bürgschaftslinie 10.000 € bis 2.500.000 €
  • Maximale Einzelbürgschaft 10.000 € bis 250.000 €
  • Ausführungsbürgschaft
  • Mängelansprüche
  • Vertragserfüllung inkl. § 650m BGB (FoSiG)
  • Anzahlung/Vorauszahlungsbürgschaft
  • Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB
  • Bietungsbürgschaft
  • Halber Jahresbeitrag für die ab dem 01.07. eines Kalenderjahres eingereichte Neuanträge
  • Vereinfachte Risikoprüfung bei Bürgschaftslinien unter 500.000 €
Rechner und Antrag VHV Kaution Spezial

Welche Arten von Bürgschaften können abgerufen werden?

VHV Bürgschaftsversicherung START VHV Bürgschaftsversicherung Standard VHV Bürgschaftsversicherung Spezial
Ausführungsbürgschaft ja ja ja
Mängelansprüche Bürgschaft ja ja ja
Vertragserfüllungsbürgschaft ja ja ja
Bietungsbürgschaft nein nein ja
Anzahlung- o. Vorauszahlungsbürgschaft nein nein ja
Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB nein nein ja

VHV Bürgschaftsversicherung

Die VHV Bürgschaftsversicherung mit Sitz in Hannover ist ein erfahrener, zuverlässiger und günstiger Partner für Bürgschaftsversicherungen bzw. Kautionsversicherungen. Es werden ingesamt drei Produkte mit unterschiedlichen Bürgschaftsrahmen für flexible und maßgeschneiderte Bürgschaften angeboten: Die VHV Bürgschaftsversicherung START, VHV Bürgschaftsversicherung Standard und die VHV Kaution Spezial. Alle Bürgschaftsversicherungen richten sich an gewerkausführende Unternehmen der Baubranche. Zu den Zielgruppen zählen Unternehmen des Bauhaupt- u. Baunebengewerbes.

VHV Bürgschaftsversicherung Film - Die Bürgschaftsversicherung einfach erklärt

Wie funktioniert die Bürgschaftsversicherung über einen Bürgschaftsrahmen?

Die Höhe des gesamten Bürgschaftsrahmens orientiert sich an der höchsten Einzelbürgschaft.

Beispiel Bürgschaftsversicherung Standard:
Es werden eine Ausführungsbürgschaft in Höhe von 30.000 EUR und zwei Mängelansprüche Bürgschaften in Höhe von jeweils 15.000 EUR benötigt. Gemäß der Tarifbestimmungen muss ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von 100.000 EUR gewählt werden, da die Einzelbürgschaft nicht mehr als 30.000 EUR des Gesamt-Bürgschaftsrahmens betragen darf. Die zwei Mängelansprüche Bürgschaften werden aus den verbleibenden 70.000 EUR des Bürgschaftsrahmens bedient. Der Restbetrag des Bürgschaftsrahmens (40.000 EUR) kann für weitere Bürgschaften in freier Stückelung (max. 30.000 EUR die Einzelbürgschaft) verwendet werden.

Weitere eingehende Informationen zu den VHV Bürgschaftsversicherungen

Eingehende Informationen zum den Produkten, deren Möglichkeiten und den Kosten erhalten Sie über die jeweiligen Produktbeschreibungen:

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen und Prospekte zu den hier angebotenen Bürgschaftsversicherungen.

Die Arten von Bürgschaften kurz erklärt

Ausführungsbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft sichert die vertraglichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers / Auftragnehmers für die Ausführungsphase bis zur Abnahme der Bauleistung ab (in der Regel 5 –10 % der Auftragssumme).

Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüchebürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers innerhalb der Gewährleistungsfrist. Die Höhe des Sicherheitseinbehaltes, der mit der Bürgschaft abgelöst wird, beträgt in der Regel 3 – 5 % der Bausumme. Die Gewährleistungsfrist wird im Bauvertrag geregelt.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Im Rahmen eines Auftrages haftet der Versicherungsnehmer für die vertragsgemäße Erfüllung bzw. ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistung in der Regel in einem Umfang von 5 bis 10 % der Bausumme. Die Vertragserfüllungsbürgschaft umfasst die Ausführungsphase und die Gewährleistungsfrist.

Bietungsbürgschaft

Bei der Bietungsbürgschaft steht der Versicherer dafür ein, dass der Versicherungsnehmer während der Dauer der Ausschreibung sein Angebot nicht zurückzieht und für den Fall des Zuschlags innerhalb einer bestimmten Frist die Vertragserfüllungsbürgschaft beibringt.

Anzahlungsbürgschaft / Vorauszahlungsbürgschaft

Die Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft dient zur Absicherung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben. Sie schützt den Auftraggeber vor der Insolvenz des Auftragnehmers (Versicherungsnehmer). Anzahlungsbürgschaften sind vor allem im Maschinen- und Anlagenbau üblich, da hier sehr hohe Kosten für die Anschaffung von Material entstehen, sichert sich der Auftragnehmer durch eine Vorauszahlung ab.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ermöglicht Bauhandwerkern sich gegen Forderungsausfälle oder Insolvenz ihrer Auftraggeber (Versicherungsnehmer) zu schützen.

Bitte beachten: Die Bietungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft / Vorauszahlungsbürgschaft und Bauhandwerkersicherungsbürgschaft sind ausschließlich uber die VHV Bürgschaftsversicherung Spezial erhältlich!

Die Vertragsbeziehungen der Bürgschaftsversicherung

Diese Grafik stellt Ihnen die vertraglichen Beziehungen dar. Ihr Auftraggeber verlangt Sicherheiten. Sie verfügen über einen Bürgschaftsrahmen der Ihnen über die VHV Bürgschaftsversicherung bereitgestellt wurde. Die Bürgschaftsversicherung übernimmt diese Sicherheiten für ein festgelegtes Entgelt. Ihr Auftraggeber erhält im Gegenzug vom Versicherer eine Bürgschaftsurkunde.

Die Leistungsprozesse einer Bürgschaftsversicherung

Die folgende Grafik stellt die gängigsten Bürgschaftsarten auf einem Zeitstrahl dar.

Erforderliche Prüfungsunterlagen zur Bürgschaftsversicherung bei Neuanträgen

  1. vollständig ausgefüllter Online-Antrag auf Bürgschaftsversicherung Start, Standard oder Spezial
  2. Bei einer Bürgschaftslinie von unter 500.000,— EUR im Tarif Kaution Spezial bzw. unter 1.000.000 EUR im Tarif Kaution Standard, erfolgt eine vereinfachte Bonitätsprüfung.

Weitere erforderliche Unterlagen zum Antrag auf VHV Bürgschaftsversicherung (Tarif Standard und Spezial)

Bürgschaftslinien über 1.000.000 EUR im Tarif VHV Kaution Standard:

Bürgschaftslinien über 500.000 EUR im Tarif VHV Kaution Spezial:

Erforderliche Prüfungsunterlagen zur Bürgschaftsversicherung bei Neugründungen (Existenzgründungen)

Erfolgte die Neugründung innerhalb der letzten 12 Monate, so werden folgende Unterlagen benötigt:

Service der VHV Versicherung

Für welche Betriebsarten ist die VHV Bürgschaftsversicherung zu beantragen?

Einen Antrag auf VHV Bürgschaftsversicherung kann von folgenden Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes gestellt werden:

Abdichtungsbetrieb Bautenschutzbetrieb Klinkerverkleidungsbau
Akustikbau Industrieanstrichbetrieb Konstruktionsmechaniker (Bauschlosserei)
Innenausbau Betonbau Kunstschlosser (Bauschlosserei)
Sanitärinstallationsbetrieb Betonstahlamierungsbetrieb Kunstverglasungsbetrieb
Heizungsinstallationsbetrieb Blitzschutzanlagenbauer Landschaftsbau
Klimatechinkinstallationsbetrieb Bodenleger Lüftungsinstallationsbetrieb
Anstreicher Estrichleger Markisenbaubetrieb
Malerbetrieb Fliesenleger Maurer
Anlagenmechaniker (Bau) Parkettleger Messe- und Ausstellungsbau
Antennenbaubetrieb Brunnenbaubetrieb Möbelschreinerei
Elektroinstallationsbetrieb Dachdeckerbetrieb Möbeltischlerei
Asphaltierungsbetrieb Dekorateur Mosaiklegerbetrieb
Straßenbaubetrieb Raumausstatter Pfahlgründungsbaubetrieb
Aufzugsbaubetrieb Drechslerei Pflasterungsbetrieb
Bauschlosserei Einreißarbeiten Polstereibetrieb
Ausstellungsbaubetrieb Eisenbiegebetrieb Putzbetrieb (Bau)
Messebau Flechtereibetrieb (Bau) Tankreinigungsbetrieb
Backofenbaubetrieb Stahlamierungsbetrieb Rolladenbaubetrieb
Ofenbaubetrieb Erdbewegungsbetrieb Schallschutz-Isolierbetrieb
Baggerbetrieb Elektroinstallationsbetrieb (auch Photovoltaik) Schalungsbetrieb
Bau- und Kunstglasbetrieb Fahrbahnmarkierungsbetrieb Schlosserei
Glasereibetrieb Fassadenbau Schornsteinbaubetrieb
Baubetrieb Fenster- und Türeinbaubetrieb Schreinereibetrieb
Baggerbetrieb Fernmeldebaubetrieb Schweißbetrieb
Betonbohrbetrieb Feuchtigkeitsabdichtungsbetrieb Spenglereibetrieb
Hochbau Flaschner Stahlbau
Hoch- und Tiefbau Fugbetrieb Steinmetzbetrieb
Rohrleitungsbaubetrieb Fußbodenleger Steinsetzer
Kanalisationsbaubetrieb Gartengestaltung Tankanlagenbaubetrieb
Spezialtiefbaubetrieb Gasinstallationsbetrieb Tapezierer
Tiefbaubetrieb Gerüstbau Teppichbodenverleger
Straßenbau Gipser Treppenbau
Ingenieurbau Stukkateurbetrieb Tribünenbau
Wasserbau Glaserei Tunnelbau
Brückenbau Gleisbau Türeinbau
Baugrubenverankerungsbetrieb Hallenbau (Stahlbau) Wärmeschutzbau
Bauklempnerei Herdsetzer Wasserinstallationsbetrieb
Bausanierung Isolierbetrieb Zaunbau
Betonsanierungsbetrieb Kachelofenbau Zentralheizungsbau
Bauschreinerei Kaminbau Zimmerei

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an (02203/9888701) oder kontaktieren Sie uns via E-Mail. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

www.buergschaftsversicherung24.com … kein Vergleich!