Ablösung einer Bürgschaft

Das Ablösen ist der Austausch von Bürgschaften eines anderen Bürgen, z.B. der Hausbank gegen eine gleichwertige Bürgschaft einer anderen Versicherung. Nach dem Ablösen (Austausch) wird Ihr Bürgschaftskonto beim bisherigen Bürgen, z. B. bei Ihrer Hausbank, entlastet. Ein weiterer gängiger Begriff für die Ablösung, ist die „Umschuldung“. Je nach Anbieter von Bürgschaften, ist die Ablösung kostenfrei.

Die Abnahme im Rahmen der Bürgschaftsversicherung

Eine Abnahme erfolgt i. d. R. nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten. Eine Fertigstellung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen, wird meist durch ein Abnahmeprotokoll bestätigt. Hiermit beginnt die vereinbarte Gewährleistungszeit. Für den Fall, dass kein Abnahmeprotokoll existiert, beginnt die Gewährleistungszeit ab der geprüften Schlußrechnung.

Änderungsantrag

Ein Änderungsantrag wird gestellt, wenn z.B. eine Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft geändert werden soll.

Anzahlungsbürgschaft

Eine Anzahlungsbürgschaft stellt sicher, dass kein Verlustrisiko in Bezug auf eine geleistete Vorauszahlung oder Anzahlung des Auftraggebers entsteht.

Ausbuchung einer Bürgschaft

Durch Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer entsprechenden Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers) erfolgt die Entlastung des Obligos bzw. der Bürgschaftslinie.

Ausführungsbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft soll die vertragsgemäße Ausführung von Leistungen sicherzustellen.

Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft

Die Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft (gem. § 648a BGB) dient in der Regel dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen.

Bausumme

Als Bausumme wird das vertraglich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarte Entgelt für die Erbringung von vereinbarten Leistungen bezeichnet.

Bauvertrag

Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks und der Besteller (Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird. Der Bauvertrag wird auch als Werkvertrag bezeichnet.

Befristete Bürgschaft

Die befristete Bürgschaft wird über einen bestimmten Zeitraum sowie mit einem festen Ablaufdatum gewährt. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich, denn das Obligo wird zum fixen Datum ausgebucht.

Bietungsbürgschaft

Die Bietungsbürgschaft dient in der Regel dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen. Bietungsbürgschaften sind zeitlich befristet.

Bürge

Der Bürge ist Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (Auftragnehmer) gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) einzustehen hat (siehe auch §765 BGB).

Bürgschaftsauftrag

Der Bürgschaftsauftrag ist der Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft an die Versicherung.

Bürgschaftsbetrag

Der Betrag, der im Rahmen der einzelnen Bürgschaft als Höchstbetrag der Verpflichtung gilt.

Bürgschaftslinie

Die Bürgschaftslinie beziffert die Höhe des vereinbarten überjährigen Bürgschaftskredites.

Bürgschaftsrahmen

Ist die Höhe des vereinbarten Bürgschaftskredites für ein Geschäftsjahr.

Bürgschaftsobligo

Als Bürgschaftsobligo wird der Gesamtbetrag aller noch aktiven und im Umlauf befindlichen Bürgschaften bezeichnet.

Bürgschein-Limit

Das Bürgschein-Limit beziffert den möglichen Höchstbetrag für die einzelne zu beantragende Bürgschaft. Die Angabe der Höhe eines Bürgschein-Limits, erfolgt in der Kreditzusage des jeweiligen Geschäftsjahres entweder in Prozent oder als absoluter Betrag. Mehrere Bürgschaften, die dasselbe Bauvorhaben betreffen, werden meist als Gesamtrisiko betrachtet.

EFB-Sich-Formular

Einheitliches Formular für Sicherheiten bei Bauaufträgen. Die hauptsächliche Verwendung erfolgt von öffentlichen Auftraggebern
– EFB-Sich 1: Vertragserfüllungsbürgschaft
– EFB-Sich 2: Mängelansprüchebürgschaft.

Bei Verwendung dieser Formularvordrucke in der aktuellsten Version, fallen meist keine zusätzlichen Kosten an.

Enthaftungserklärung

Die Enthaftungserklärung ist eine schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers), den Bürgen nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

Mängelansprüche Bürgschaft

Sie dient hauptsächlich als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Mängelansprüche. Der Anspruchszeitraum beträgt nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre und beginnt nach Abnahme bzw. Schlußrechnung. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers) beträgt üblicherweise 3% bis 5% der Auftragssumme.

Hauptschuldverhältnis

Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, das zur Bürgschaftsübernahme führt. In der Regel ist dies der Werkvertrag oder Bauvertrag, in dem zwischen den Vertragsparteien die Leistung vereinbart wurde.

Hauptschuldner

Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis.

Kautionsversicherung

Kautionsversicherung ist ein Überbegriff für den Geschäftsbereich der Kreditversicherer, in dem Bürgschaftskredite vergeben werden.

Mietkautionsbürgschaft

Auf dieser Website erhalten Sie neben gewerblichen Bürgschaftsversicherungen auch Mietkautionsbürgschaften für von Privatpersonen angemieteten Wohnraum. Die Mietkautionsbürgschaft ist in einer Höhe von 400 EUR bis 15.000 EUR möglich (maximal drei Monatskaltmieten). Bei Beantragung erfolgt eine SCHUFA-Abfrage.

Gewerbliche Mietkautionsversicherung / Mietkautionsbürgschaft

Auf dieser Website erhalten Sie nun auch Mietkautionsversicherungen für Gewerbebetriebe. Die Beantragung erfolgt über einen Online-Tarifrechner. Ist eine ausreichende Bonität gegeben, erfolgt die umgehende Zusage.

Sicherheitseinbehalt

Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Schlußrechnungssumme, der vom Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche z.B. aus Gewährleistung einbehalten wird. Durch Stellung einer Bürgschaft wird dieser ausbezahlt.

Sondertexte

Im Rahmen einer Bürgschaft kommt es schon mal vor, dass spezielle Bürgschaftstexte (Sonderformulare) des Auftraggebers berücksichtigt werden müssen. Diese werden durch den Bürgschaftsversicherer in aller Regel akzeptiert.

Umschuldung von Bürgschaften

Eine Umschuldung von Bürgschaften ist einer Ablösung gleichzusetzen (siehe Oben)

Unbefristete Bürgschaft

Unbefristete Bürgschaften haben kein festes Ablaufdatum. Die Ausbuchung einer Bürgschaft aus dem Obligo erfolgt meist erst nach Rückgabe.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Stellt die vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung sicher.

VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B bezieht sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und enthält Regelungen zur Sicherheitsleistung.

Vorauszahlungsbürgschaft

Dient dazu, dass Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen des Auftraggebers sicherzustellen.

Wirtschaftsauskunfteien / Handelsauskunfteien

In der Regel sind Wirtschaftsauskunfteien privatwirtschaftlich organisierte Einrichtungen, die relevante betriebswirtschaftliche Informationen über geschäftliche Entwicklungen und Verbindungen von einzelnen Unternehmen sowie Privatpersonen erheben und kostenpflichtig an Dritte weitergeben. Nur berechtigte Unternehmen und Personen erhalten somit Wirtschaftsauskünfte zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen, zu denen eine geschäftliche Beziehung begonnen oder fortgeführt werden soll. Die bekanntesten deutschen Wirtschaftsauskunfteien bzw. Handelsauskunfteien sind: SCHUFA, Creditreform, Bürgel, D&B und der Kreditschutzverein für Industrie, Handel und Dienstleistungen. Bei Beantragung von Kautionsversicherungen / Bürgschaftsversicherungen werden stets Wirtschaftsauskunfteien angefragt.